Viele Unternehmerinnen und Unternehmer regeln ihre Nachfolge zunächst testamentarisch – und übersehen dabei, dass der Gesellschaftsvertrag ihres Unternehmens abweichende oder vorrangige Regelungen enthalten kann. Im Ernstfall führt das zu genau der Unsicherheit, die eine gute Nachfolgeplanung eigentlich vermeiden soll.

Der Gesellschaftsvertrag hat oft Vorrang

Bei Personengesellschaften bestimmen häufig Nachfolgeklauseln im Gesellschaftsvertrag, wer in die Gesellschafterstellung einrücken darf. Eine testamentarische Erbeinsetzung, die dem widerspricht, kann im Ergebnis leerlaufen – mit Abfindungsansprüchen als Folge, die selten im Sinne der Erben sind.

Worauf es bei der Abstimmung ankommt

  • Testament und Gesellschaftsvertrag sollten inhaltlich aufeinander abgestimmt sein, nicht nur zeitlich nacheinander entstehen.
  • Pflichtteilsansprüche weichender Erben sollten frühzeitig einkalkuliert werden, um die Liquidität des Unternehmens nicht zu gefährden.
  • Bei mehreren Nachfolgern empfiehlt sich eine klare Regelung zu Stimmrechten und Geschäftsführung, um Blockaden zu vermeiden.
  • Steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge sollten parallel mit dem Steuerberater abgestimmt werden.
Nachfolgeplanung ist eine Frage der Abstimmung – zwischen Erbrecht, Gesellschaftsrecht und dem, was das Unternehmen tatsächlich braucht.

Wir begleiten Unternehmerfamilien bei der Abstimmung von Testament, Gesellschaftsvertrag und Übergabeverträgen – frühzeitig und mit Blick auf den langfristigen Bestand des Unternehmens.