Die VOB/B wird in Bauverträgen regelmäßig als Vertragsgrundlage vereinbart – oft ohne dass beiden Seiten die praktischen Konsequenzen bewusst sind. Anders als das gesetzliche Werkvertragsrecht des BGB verschiebt die VOB/B zentrale Risiken und Fristen zulasten des Bauherrn, wenn sie unreflektiert übernommen wird.

Abnahme und Gewährleistung

Die VOB/B sieht kürzere Gewährleistungsfristen vor als das BGB und kennt Besonderheiten bei der förmlichen Abnahme. Wird die Abnahme nicht sauber dokumentiert, drohen spätere Beweisprobleme bei Mängeln.

Nachträge und Mehrkosten

  • Änderungen des Bau-Solls müssen VOB-konform angekündigt und dokumentiert werden.
  • Ohne eindeutige Regelung zur Preisanpassung entstehen häufig Streitigkeiten über Nachtragsforderungen.
  • Bauzeitverlängerungen infolge von Nachträgen sollten vertraglich mitgeregelt werden.

Kündigung und Bauablauf

Gerät ein Bauvorhaben ins Stocken, stellt sich häufig die Frage einer Teil- oder Gesamtkündigung. Die VOB/B enthält hierzu eigene Regelungen, die von den gesetzlichen Vorschriften abweichen und sorgfältig geprüft werden sollten, bevor Erklärungen abgegeben werden.

Ein durchdachter Bauvertrag verhindert nicht jeden Streit – aber er entscheidet, wie gut Sie im Streitfall dastehen.

Wir prüfen und gestalten Bauverträge für Bauherren, Auftragnehmer und Planer und vertreten bei Streitigkeiten rund um Nachträge, Mängel und Bauzeit.