Kaum ein arbeitsrechtliches Thema landet so häufig vor Gericht wie die Kündigung. Für Arbeitgeber ist das ärgerlich – denn viele Kündigungsschutzverfahren scheitern nicht am fehlenden Kündigungsgrund, sondern an vermeidbaren formalen oder verfahrensrechtlichen Fehlern.

Schriftform und Zugang

Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und im Original unterschrieben sein – eine E-Mail oder ein Fax genügt nicht. Ebenso entscheidend ist der nachweisbare Zugang beim Arbeitnehmer, insbesondere wenn Fristen auf dem Spiel stehen.

Die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen

  • Alle vergleichbaren Arbeitnehmer müssen in die Auswahl einbezogen werden – nicht nur die Position, die entfällt.
  • Die Kriterien Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung sind angemessen zu gewichten.
  • Eine unzureichend dokumentierte Sozialauswahl ist einer der häufigsten Gründe für eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage.

Anhörung des Betriebsrats

Ist ein Betriebsrat vorhanden, muss er vor jeder Kündigung ordnungsgemäß angehört werden. Eine fehlerhafte oder unvollständige Anhörung führt zur Unwirksamkeit der Kündigung – unabhängig davon, wie berechtigt der Kündigungsgrund im Übrigen war.

Eine Kündigung, die handwerklich sauber vorbereitet ist, spart im Streitfall Zeit, Kosten und Nerven.

Wir begleiten Arbeitgeber von der Vorbereitung einer Kündigung über die Anhörung des Betriebsrats bis zur Vertretung vor dem Arbeitsgericht.