Nach einer Trennung stellt sich für Eltern regelmäßig die Frage, wie es mit dem Sorgerecht und dem Umgang mit den gemeinsamen Kindern weitergeht. Viele sind überrascht zu erfahren, dass die gemeinsame elterliche Sorge auch nach der Trennung grundsätzlich bestehen bleibt.

Gemeinsame Sorge – aber wer entscheidet was?

Bei Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung – etwa Schulwahl, medizinische Eingriffe oder ein Umzug – müssen sich Eltern weiterhin einigen. Für Entscheidungen des täglichen Lebens genügt dagegen in der Regel die Entscheidung des Elternteils, bei dem das Kind sich gerade aufhält.

Umgangsrecht praktisch geregelt

  • Eine klare, verbindliche Umgangsregelung schafft Verlässlichkeit für Kinder und Eltern.
  • Ferien-, Feiertags- und Urlaubsregelungen sollten möglichst konkret vereinbart werden, um spätere Konflikte zu vermeiden.
  • Lässt sich keine Einigung erzielen, kann das Familiengericht auf Antrag eine Umgangsregelung treffen.
Eine frühzeitige, klare Regelung nützt vor allem den Kindern – sie schafft Verlässlichkeit in einer ohnehin herausfordernden Zeit.

Wir beraten und vertreten Eltern bei einvernehmlichen Lösungen ebenso wie in streitigen Sorge- und Umgangsverfahren vor dem Familiengericht.