Immer mehr Landesbauordnungen sehen die elektronische Einreichung von Bauanträgen vor. Für Bauherren bedeutet das kürzere Wege, aber auch neue Formvorgaben, die bei Nichteinhaltung zu Verzögerungen führen können.
Fristen laufen weiter – auch digital
Die gesetzlichen Bearbeitungsfristen der Baubehörden ändern sich durch die Digitalisierung nicht automatisch. Entscheidend bleibt, dass ein Antrag vollständig und prüffähig eingereicht wird – unvollständige digitale Unterlagen setzen Fristen häufig nicht in Gang.
Was Bauherren beachten sollten
- Nachweise und Pläne sollten in den von der Behörde vorgegebenen Formaten eingereicht werden.
- Der Eingang und die Vollständigkeit des Antrags sollten dokumentiert und bestätigt werden.
- Bei Rückfragen der Behörde empfiehlt sich eine zügige, schriftliche Reaktion, um Verzögerungen zu vermeiden.
Digitalisierung verändert das Verfahren – die materiellen Anforderungen des Baurechts bleiben bestehen.
Wir vertreten Bauherren und Unternehmen im Verwaltungsverfahren vor den zuständigen Behörden und begleiten Baugenehmigungsverfahren von der Antragstellung bis zum Widerspruchsverfahren.



